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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über musikalische Live-Darbietungen auf Veranstaltungen

zwischen Tobias Liebens (nachfolgend „Künstler“) und dem Auftraggeber.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Künstler ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.


§ 2 Vertragsgegenstand

Der Künstler erbringt eine musikalische Live-Darbietung auf dem Saxophon im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung. Art, Umfang und Dauer der Darbietung sowie Datum, Ort und Honorar ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder aus der Auftragsbestätigung.


§ 3 VertragsSchluss

Die Darstellung der vom Künstler angebotenen Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage (invitatio ad offerendum).

Der Auftraggeber kann den Künstler kontaktieren und sein Interesse an einer musikalischen Darbietung bekunden. Der Künstler unterbreitet dem Auftraggeber daraufhin einen individuellen Vorschlag, der insbesondere Angaben zu Art und Umfang der Leistung, zum Honorar sowie zu sonstigen maßgeblichen Konditionen enthält.

Möchte der Auftraggeber den Vertrag zu den im Vorschlag des Künstlers genannten Bedingungen abschließen, gibt er dem Künstler gegenüber ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Dieses Angebot kann schriftlich, per E-Mail oder in Textform abgegeben werden.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Künstler das Angebot des Auftraggebers ausdrücklich annimmt. Die Annahme erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung des Künstlers in Textform (z. B. per E-Mail). Ein Schweigen des Künstlers gilt nicht als Annahme.


§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gilt das im Angebot ausgewiesene Honorar. 

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. Verlängerung der Spielzeit, zusätzliche Sets oder längere Wartezeiten), werden gesondert berechnet.

Fahrtkosten sind im Gesamthonorar enthalten, soweit im Angebot nichts anderes ausgewiesen ist.



§ 5 Leistungen und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung der Leistung erforderlichen Rahmenbedingungen rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere

eine geeignete und sichere Auftrittsfläche

eine ausreichende Stromversorgung am Auftrittsort sowie funktionsfähige Anschlüsse

ein angemessener Zugang zum Veranstaltungsort

ein Parkplatz in zumutbarer Nähe

Wetterschutz bei Outdoor-Veranstaltungen.

Der Auftraggeber ist für die technische Infrastruktur vor Ort verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies umfasst insbesondere eine ggf. gestellte Beschallungsanlage sowie deren ordnungsgemäße Funktion und Bedienung.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftritt ohne rechtliche oder tatsächliche Hindernisse durchgeführt werden kann, insbesondere im Hinblick auf erforderliche Genehmigungen sowie behördliche oder sicherheitsrechtliche Vorgaben.

Verzögerungen, Leistungsausfälle oder Einschränkungen, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zu Lasten des Künstlers. Der Anspruch auf das Honorar bleibt bestehen. 


Bei Veranstaltungen im Freien ist ein ausreichender Wetterschutz für Künstler, Instrument und ggf. Technik sicherzustellen. 


Der Künstler gilt als auftrittsbereit, sobald er

am Veranstaltungsort eingetroffen ist

die technische und organisatorische Vorbereitung begonnen oder abgeschlossen hat, soweit zumutbar und 

grundsätzlich spielfähig zur Verfügung steht (inkl. Schutz der Instrumente).


Bei unzumutbaren Witterungsbedingungen (insbesondere Regen, Sturm oder vergleichbaren Gefahrenlagen) ist der Künstler berechtigt, den Auftritt zu unterbrechen oder abzubrechen. Das vereinbarte Honorar bleibt in diesem Fall bestehen.


§ 6 Rücktritt / Stornierung

Eine Stornierung des Engagements muss in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Künstler.


Im Falle einer Stornierung gelten folgende Ausfallhonorare:



§ 7 Ausfall des Künstlers

Sollte der Künstler aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt verhindert sein, wird er sich nach Möglichkeit um einen gleichwertigen Ersatzmusiker bemühen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Kann kein Ersatz gestellt werden, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungsteile zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.


§ 8 Haftung

Der Künstler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) haftet der Künstler nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit und solange die Leistungserbringung durch Umstände beeinträchtigt oder unmöglich wird, die der Künstler nicht zu vertreten hat, entfallen Schadensersatzansprüche; hierzu gehören insbesondere Ausfälle der von dem Auftraggeber bereitgestellten Technik, Stromausfälle oder Fälle höherer Gewalt.


§ 9 Bild- und Tonaufnahmen

Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zu machen.

Der Künstler ist berechtigt, entstandenes Bild- und Tonmaterial für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media oder Referenzen) zu nutzen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.


Der Auftraggeber willigt ein, dass während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen der Darbietung des Künstlers erstellt werden dürfen.

Der Künstler darf dieses Material zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für eigene Werbezwecke (Website, Social Media, Referenzen, Presse) nutzen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen Dritter (insbesondere Gäste) eingeholt werden, soweit erforderlich.


§ 10 Verzögerungen im Ablauf der Veranstaltung

Verzögerungen im Ablauf der Veranstaltung, die nicht vom Künstler zu vertreten sind (z. B. verspäteter Beginn, längere Reden oder organisatorische Änderungen), führen nicht automatisch zu einer Verlängerung der vereinbarten Spielzeit.

Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Künstlers möglich. Eine Verlängerung wird anteilig auf Basis des im Vertrag vereinbarten Gesamthonorars berechnet. Maßgeblich ist dabei der sich daraus ergebende Stundensatz, der auf angefangene 30 Minuten aufgerundet wird.


§ 11 Verpflegung

Der Auftraggeber stellt dem Künstler während der Veranstaltung unentgeltlich alkoholfreie Getränke in einer Menge von mindestens 1,0 Liter pro angefangener Stunde zur Verfügung. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von vier Stunden oder mehr wird zusätzlich eine warme Mahlzeit gestellt.


§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist der Sitz des Künstlers, soweit gesetzlich zulässig.